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Der Landtag möge beschließen, landesweit eine tägliche Bewegungseinheit von mindestens 60 Minuten in allen Schulen verbindlich einzuführen. Damit soll die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gestärkt und den zunehmenden Bewegungsdefiziten entgegengewirkt werden.
Begründung
Nur jedes vierte Kind in Deutschland erfüllt die WHO-Empfehlung von 60 Minuten Bewegung täglich. Übergewicht, Haltungsschäden und psychosoziale Probleme nehmen zu. Internationale Vorbilder wie Frankreich, Finnland oder Korea zeigen, dass tägliche Bewegung im Unterricht erfolgreich verankert werden kann. Deutschland braucht eine verbindliche Bewegungsoffensive, die alle Kinder unabhängig von Herkunft oder sozialem Status erreicht.
Kernforderungen:
1.) Einführung von mindestens 60 Minuten Bewegung täglich in allen Schulen.
2.) Landesunterstützung für Länder und Schulen durch Infrastrukturförderung, Qualifizierung und Programme.
3.) Einbindung von Vereinen und qualifizierten Übungsleiter*innen zur Unterstützung der Schulen.
Evaluation:
- Wissenschaftliche Begleitung durch RKI, BISp und Universitäten;
- Indikatoren: motorische Fähigkeiten, Gesundheitsparameter, Wohlbefinden, schulische Leistungsfähigkeit.
- Dreijähriger Fortschrittsbericht an den Landtag.
Der Petent begehrt insbesondere die Einführung einer täglichen Bewegungszeit von 60 Minuten in allen Schulen. Daneben fordert er die Unterstützung für Länder und Schulen durch Infrastrukturförderung, Qualifizierung und Programme; die Einbindung von Vereinen und qualifizierten Übungsleitungen zur Unterstützung der Schulen sowie die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und den Fortschrittsbericht dieser an den Sächsischen Landtag.
Der Petent beklagt, dass lediglich jedes vierte Kind eine tägliche Bewegungszeit von 60 Minuten erreiche und hierdurch negative Auswirkungen (wie etwa Übergewicht) zunähmen. Durch die Einführung einer täglichen Bewegungseinheit von mindestens 60 Minuten soll die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gestärkt und den zunehmenden Bewegungsdefiziten entgegengewirkt werden.
Regelmäßige Sport- und Bewegungsangebote sind für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Die Bedeutung von Sport sowie die positiven und wirksamen Effekte von Bewegung auf Entwicklung, Gesunderhaltung, Gesundheitsförderung und Prävention sind unbestritten, allgemein anerkannt und durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt.
Vielfach sind es in heutiger Zeit Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, in denen die heranwachsende Generation die ersten Berührungspunkte mit systematischer Sport- und Bewegungsausführung erhält. Vor diesem Hintergrund ist Sport, Spiel und Bewegung in der Schule eine besondere Bedeutung zuzumessen. Sie fördern sowohl die geistige als auch die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, tragen wesentlich zur Vermittlung von Werten sowie sozialer Kompetenzen bei und sind unverzichtbar für eine gesunde Entwicklung. Regelmäßige Sport- und Bewegungsangebote sind darüber hinaus entscheidend für die ganzheitliche Entwicklung. Als mehrperspektivischer Ansatz leisten sie einen wertvollen Beitrag zur emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Sport, Spiel und Bewegung sind zentrale Elemente des schulischen Alltags, da sie insbesondere in der schulischen Umgebung alle Kinder erreichen können und so-mit eine systematische Bewegungsförderung ermöglichen. Der Beginn sportlicher Erfahrungen in Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen legt das Fundament für einen aktiven Lebensstil bis ins hohe Alter, unabhängig vom späteren Leistungsniveau.
Die hohe Notwendigkeit für die allgemeine Bewegungsförderung ist hinlänglich bekannt. Der Handlungsbedarf zeigt sich darin, dass etwa drei Viertel der Kinder und Jugendlichen die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen täglichen Bewegungszeiten verfehlen. Daher ist die Thematik auch von zentraler Bedeutung, u. a. im Rahmen des Sportausschusses der Bildungsministerkonferenz bzw. Kultusministerkonferenz. Mit den „Gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kul-tusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Weiter-entwicklung des Schulsports 2023 bis 2028“ sowie dem Bericht zur „Bewegungsfördernden Schule“ sind diesbezüglich auch bereits umfassende Handreichungen publiziert worden. Weiterhin zielt das Beschlusspapier der 52. Sportministerkonfe-renz darauf ab, einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung des Kinder- und Jugendsports zu erarbeiten.
Der Schulsport im Freistaat Sachsen steht vor der Herausforderung, sich an die wandelnden gesellschaftlichen und bildungspolitischen Anforderungen anzupassen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Die Vielfalt an Angeboten zur Sport- und Bewegungsförderung an sächsischen Schulen ist bereits jetzt hoch. Durch den obligatorischen Schulsport mit einem Wochenumfang von in der Regel drei Stunden in den Jahrgangsstufen eins bis sechs wird ein Mindestmaß an sport-licher Bewegung für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt.
Dies schließt auch den verpflichtend zu erteilenden Schwimmunterricht in der Jahrgangsstufe 2 ein, der auf qualitativ hohem Niveau durchgeführt wird.
Ganzheitliche Bewegungsförderung im Sportunterricht, integrierte Bewegungsanlässe auch in anderen Unterrichtsfächern sowie in den Pausen bilden zentrale Ziele der Gesunderhaltung, Gesundheitsförderung und Prävention in sächsischen Schulen. Neben dem obligatorischen Sportunterricht und den Bewegungsangeboten in anderen Fächern ist auch der außerunterrichtliche Schulsport ein wesentliches Element im gesamten Alltag der Schulen. Dies erfolgt in Form von Arbeitsgemeinschaften, Schulsportwettbewerben, Kooperationen mit Sportvereinen und vor allem im Rahmen von Ganztagsangeboten.
Ganztagsangebote sollen als unterrichtsergänzende Angebote in den schulischen Alltag integriert werden. Es liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Schule, im Rahmen von Ganztagsangeboten eigene pädagogische Schwerpunkte zu setzen und Sportangebote so zu gestalten, dass sich nicht nur sportaffine Schülerinnen und Schüler angesprochen fühlen. Durch die entsprechende Ausgestaltung von Ganztagsangeboten wird Freiraum für leistungsdifferenzierte Angebote und zur individuellen Förderung auch im sportlichen Bereich ermöglicht.
In Anbetracht dessen steht die Bedeutung der Sportvereine für schulische Ganztagsangebote außer Frage und zahlreiche Schulen können bereits Kooperationsvereinbarungen mit Sportvereinen ihrer Region vorweisen.
In Zusammenarbeit mit der AOK PLUS und der Unfallkasse Sachsen ist für sächsi-sche Grund- und Förderschulen ein Bewegungsangebot „Flexi-Flink-Staffeln“ entwickelt und in das schulsportliche Wettkampfprogramm aufgenommen worden.
Gemeinsam mit der Landesarbeitsstelle Schule-Jugendhilfe e.V. (LSJ) wird Schulen die Teilnahme am Prädikatsverfahren „Schule in Bewegung“ ermöglicht. Ausgehend von einer Ist-Stand-Analyse werden die Schulen dabei unterstützt, eigenverantwortlich die Qualität in ihren Bewegungsangeboten weiterzuentwickeln und die entsprechenden Reflexionsprozesse im Team zu intensivieren.
Zusätzlich hat die LSJ im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung das Online-Lernportal „Junge Sachsen in Bewegung“ konzipiert. Im Lernportal wird die Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Bewegung, Spiel und Sport im Altersbereich von 0 bis 18 Jahren systematisch aufbereitet. Die Schulen erhalten damit eine Orientierungshilfe, wie sie unter ihren eigenen Bedingungen aktiv werden können.
Um Schulen zur Integration von mehr Sport, Spiel und Bewegung in den schulischen Alltag zu motivieren, wird herausragenden sport- und bewegungsfreundlichen Schulen im Freistaat Sachsen das Gütesiegel „Sportfreundliche Schule“ verliehen. Zudem wird ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für schulisches Personal in den Themenbereichen „Schulsport“ sowie „Bewegungs- und Gesundheitsförderung“ angeboten.
Die Sächsische Staatsregierung und die sächsischen Schulen leisten folglich bereits einen wesentlichen Beitrag, um Kindern und Jugendlichen neben dem Sportunterricht eine tägliche Bewegungszeit zu ermöglichen. Eine Verpflichtung für die Schulen, beispielsweise durch eine Verankerung in den Schulcurricula, erfolgt vor dem Hintergrund der Autonomie der Schulen nicht.
Da Bewegungsförderung eine gemeinsame Verantwortung von Schule, Familie und Gesellschaft ist, braucht es zusätzlich jedoch immer auch die Unterstützung des Elternhauses sowie attraktive und lebensweltorientierte Bewegungsangebote von Sportvereinen und außerschulischen Akteuren, um das Ziel nachhaltig zu erreichen.
Die verbindliche Umsetzung eines 60-minütigen Bewegungsangebotes im Sinne des Petitionsbegehrens ist im Lichte der damit einhergehenden personellen und infrastrukturellen Fragestellungen nicht realisierbar. Man ist bestrebt, sowohl den bundesweiten Handlungsempfehlungen zu folgen als auch die bereits vorhandene Bewegungslandschaft weiter und kontinuierlich auszubauen. Insbesondere sollen die weniger bewegungsaffinen Zielgruppen nachhaltig erreicht werden.
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.