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Abschaffung des zusätzlichen Beitrags zur Pflegeversicherung in Sachsen aufgrund des

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Soziales

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte den Sächsischen Landtag, sich für die Abschaffung des zusätzlichen Beitrags zur Pflegeversicherung in Sachsen einzusetzen, der seit 1995 als Ausgleich für den beibehaltenen Feiertag Buß- und Bettag erhoben wird.
Dieser Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozentpunkten belastet ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen, während in allen anderen Bundesländern der Beitrag zur Pflegeversicherung gleich hoch ist.
Mittlerweile haben mehrere andere Länder neue gesetzliche Feiertage eingeführt (z. B. Reformationstag in Niedersachsen, Internationaler Frauentag in Berlin), ohne dass dort ein zusätzlicher Pflegeversicherungsbeitrag erhoben wird.
Ich halte diese Ungleichbehandlung für nicht mehr gerechtfertigt und bitte den Landtag, eine landesinterne Lösung zu prüfen, um den Zuschlag abzuschaffen oder finanziell auszugleichen. Sollte dies nicht ohne Anpassung der Bundesgesetzgebung möglich sein, möge der Landtag die Bundesregierung entsprechend um eine Lösung bitten.
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Begründung:
Die Einführung des sächsischen Zuschlags zur Pflegeversicherung im Jahr 1995 stand im Zusammenhang mit der Entscheidung, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag beizubehalten.
Damals wurde argumentiert, dass die zusätzlichen Kosten des Feiertags durch einen höheren Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung ausgeglichen werden sollten.
Fast 30 Jahre später ist diese Regelung aus mehreren Gründen nicht mehr zeitgemäß:
1. Neue Feiertage in anderen Bundesländern:
Seit 1995 haben mehrere Bundesländer neue gesetzliche Feiertage eingeführt, ohne Arbeitnehmer dafür zusätzlich finanziell zu belasten.
Beispiele:
o 2018: Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – Reformationstag (31. Oktober)
o 2019: Berlin – Internationaler Frauentag (8. März)
o 2020: Thüringen – Weltkindertag (20. September)
o 2023: Mecklenburg-Vorpommern – Internationaler Frauentag (8. März)
2. Ungleichbehandlung:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen zahlen dauerhaft 0,5 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherungsbeitrag als Beschäftigte in allen anderen Bundesländern. Diese Benachteiligung widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung im bundesweiten Sozialsystem.
3. Gesellschaftlicher Wandel:
Nach fast drei Jahrzehnten ist die ursprüngliche Begründung für den Zuschlag überholt. Die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben sich verändert; der Buß- und Bettag hat heute nicht mehr dieselbe Bedeutung im Arbeitsleben wie 1995.
Daher bitte ich den sächsischen Landtag, eine landesinterne Lösung zu prüfen, um den Zuschlag abzuschaffen oder finanziell auszugleichen. Sollte dies nicht ohne Anpassung der Bundesgesetzgebung möglich sein, möge der Landtag die Bundesregierung entsprechend um eine Lösung bitten.

Details

Veröffentlichungsdatum
01.12.2025
Petent/in
Jeannette Debitz
Status
in Beratung
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
14 Mitzeichner