Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Aktuell werden Privatpersonen beim Neu- oder Ausbau von Bestandsimmobilien nur durch die Förderprogramme der SAB "klimafreundliches Wohnen" und "Familienwohnen" mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Teilweise sind Förderungen für Privatpersonen, welche den Wohnsitz in einer Kommune unter 5.000 Einwohnern haben, über LEADER möglich.
Unternehmen werden im Rahmen des SAB-Sachsenkredit universal mit einem bis 10%-igen Tilgungszuschuss unterstützt. Für die Förderung von Privatpersonen im Rahmen der Förderrichtlinie "Wohneigentum ländlicher Raum" stehen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung.
Ältere Bestandsimmobilien können auch nur sehr schwer auf einen energetischen Stand gebracht werden, dass ein eventueller Tilgungszuschuss über eine KfW-Förderung möglich ist.
Deshalb möchte ich mit dieser Petition an den Sächsischen Landtag und vor allem die Staatsregierung erreichen, dass gerade aufgrund der stetig steigenden Baupreise (z.B. Energiekrise und Energiebesteuerung) das Bauen nur noch schwer finanzierbar ist und deshalb finanzielle Unterstützung für private Haushalte gewährt werden. Deshalb ist es sinnvoll, die LEADER-Förderung entsprechend auch für Kommunen einer EInwohnerzahl über 5.000 Einwohner zu öffnen und somit sowohl den finanziell schlecht aufgestellten Kommunen als auch deren Einwohner Zugang zu EU-Fördermitteln im Rahmen von LEADER zu ermöglichen.
Zudem sollte bei Förderungen auch mit bedacht werden, dass junge Paare und Ehepaare durch aus gewillt sind eine Familien zu gründen, aber eben erst wenn das entsprechende Familienheim fertig ist. Diese Personengruppe wird aktuell benachteiligt bzw. außer Acht gelassen.
Weiterhin sollten Rahmenbedingungen aus der Förderrichtlinie "Wohneigentum ländlicher Raum" in die LEADER-Förderung überführt werden und ein entsprechender Anreiz durch einen Tilgungszuschuss gesetzt werden.