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Urheber der Grafik: Thomas Schlorke

Kulturauftrag des MDR bei Sparmaßnahmen besser schützen

Kurzbegründung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht unter Spar- und Reformdruck. Gerade deshalb sollte transparent sein, warum bestimmte Angebote gekürzt oder eingestellt werden und andere Programmbereiche weiterhin hohe Mittel erhalten. Die Aufgabe von MDR Klassik als eigenständiger Radiowelle macht diese Frage besonders sichtbar. Die Petition richtet sich nicht gegen Unterhaltung, sondern fordert nachvollziehbare Kriterien dafür, wie bei Sparmaßnahmen Kultur, Bildung, Information und Unterhaltung gewichtet werden.

Petitionsanliegen und Begründung

Der Sächsische Landtag wird gebeten, sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten dafür einzusetzen, dass bei künftigen Änderungen des Medienstaatsvertrags und des MDR-Staatsvertrags der Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag bei Struktur- und Sparentscheidungen transparenter berücksichtigt wird.

Bei wesentlichen Kürzungen oder Einstellungen kultureller Angebote sollte öffentlich nachvollziehbar werden,

– welche tatsächliche Nettoeinsparung erzielt wird,
– welchen Beitrag das betroffene Angebot zum öffentlich-rechtlichen Auftrag und zur regionalen Kultur leistet,
– welche Alternativen geprüft wurden und
– nach welchen Kriterien die Priorisierung erfolgte.

Anlass ist die Entscheidung, MDR Klassik ab Oktober 2026 nicht mehr als eigenständige Radiowelle fortzuführen. Mir ist bewusst, dass dies im Zusammenhang mit der Reduzierung linearer Hörfunkprogramme steht und Klassikinhalte teilweise über andere Angebote weitergeführt werden.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie hoch die tatsächliche Einsparung ist und warum ein klar kulturell profiliertes Angebot seine Eigenständigkeit verliert. Der MDR-Geschäftsbericht 2025 weist für MDR Klassik Selbstkosten von rund 3,7 Millionen Euro aus. Da Redaktion, Konzertmitschnitte und weitere Inhalte teilweise erhalten bleiben, entspricht dieser Betrag nicht der tatsächlichen Einsparung.

Gleichzeitig zeigen veröffentlichte MDR-Daten erhebliche Ausgaben in anderen Programmbereichen. Nach dem MDR-Produzentenbericht 2024 entfielen rund 40 Prozent der dort erfassten externen Produktionsaufwendungen auf Unterhaltung; innerhalb dieses Bereichs war Fiktion der größte Kostenblock. Auch bei der veröffentlichten Verwendung des Rundfunkbeitrags liegt der für Unterhaltung ausgewiesene Betrag im MDR-Fernsehen deutlich über der Kategorie Kultur/Wissenschaft.

Daraus folgt nicht, dass Unterhaltung unzulässig oder verzichtbar wäre. Die Zahlen werfen jedoch eine Prioritätenfrage auf: Wenn Beitragsmittel knapper werden, sollte nachvollziehbar sein, warum ein Angebot mit erkennbarem kulturellem Profil reduziert wird, während wesentlich größere Mittel in andere, vielfach auch am kommerziellen Medienmarkt vorhandene Programmformen fließen.

Für den MDR besitzt diese Frage besonderes Gewicht. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen über eine international bedeutende Musik- und Kulturlandschaft. Der MDR-Staatsvertrag verpflichtet den Sender, regionale Kultur angemessen zu berücksichtigen und seinem kulturellen Auftrag gerecht zu werden.

Auch der Medienstaatsvertrag sieht Leistungsanalysen vor, in denen der quantitative und qualitative Beitrag von Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zur Auftragserfüllung betrachtet werden soll.

Diese Analysen sollten so transparent ausgestaltet werden, dass Bürger nachvollziehen können, wie Priorisierungsentscheidungen zustande kommen. Neben Reichweite und Nutzung sollten auch öffentlich-rechtlicher Mehrwert, kulturelle Vielfalt, regionale Verankerung und die Verfügbarkeit vergleichbarer kommerzieller Angebote berücksichtigt werden.

Die Petition verlangt keinen politischen Eingriff in einzelne Sendungen oder die Programmautonomie. Sie richtet sich an den Gesetzgeber, den Rahmen für Transparenz und Rechenschaft so zu gestalten, dass bei der Verwendung verpflichtend erhobener Rundfunkbeiträge nachvollziehbar wird, wie Kultur, Bildung, Information und Unterhaltung bei Spar- und Strukturentscheidungen abgewogen werden.

Ich bitte den Sächsischen Landtag daher zu prüfen, ob weitergehende Anforderungen an Transparenz, Leistungsanalyse und die Berücksichtigung des Kulturauftrags gesetzlich verankert werden sollten.

Details

Veröffentlichungsdatum
13.10.2026
Petent/in
Sebastian Grau
Status
in Mitzeichnung
27
Tage
2 Mitzeichner, noch 2.498 bis
Quorum
Mitzeichnungen
Es haben insgesamt 2 Personen in dieser Petition mitgezeichnet und davon 1 Personen anonym.
  • 1. Frank Hecht, Leipzig