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Mobilitätsgarantie und Barrierefreiheit für ganz Sachsen – Ausweitung der Landesförderung für den PlusBus-Standard
Die Forderung:
Der Sächsische Landtag möge beschließen, die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen im Freistaat so anzupassen, dass eine flächendeckende Mobilitätsgarantie nach dem PlusBus-Standard für alle Regionen in Sachsen Realität wird.
Wir fordern den Landtag auf:
Die Landesförderung für den PlusBus massiv aufzustocken, sodass Landkreise bei der Aufstufung von TaktBussen zu PlusBussen finanziell zu 100 % bei den zusätzlichen Betriebskosten entlastet werden.
Das Sächsische ÖPNV-Gesetz so zu novellieren, dass der 1-Stunden-Takt im ländlichen Raum als Mindeststandard (Gleichbehandlungsgrundsatz) definiert wird.
Die Vergabe von Landesfördermitteln für Haltestellenebauten und Busbeschaffungen an die strikte Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der UN-Behindertenrechtskonvention zu binden.
Begründung:
Der Freistaat Sachsen hat mit dem PlusBus-System ein hervorragendes Konzept entwickelt. Allerdings führt die aktuelle Finanzierungslage dazu, dass sich ein "Flickenteppich" entwickelt: Wohlhabendere Landkreise leisten sich ein dichtes Netz, während in anderen Kreisen der TaktBus das Maximum des Möglichen bleibt. Dies widerspricht dem Verfassungsauftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Zudem verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention den Freistaat Sachsen, für eine barrierefreie Infrastruktur zu sorgen. Sachsen muss das Geld so verteilen, dass jeder Bürger – egal in welchem Landkreis er wohnt und ob er eine Einschränkung hat oder nicht – die gleichen Chancen auf einen barrierefreien, stündlichen Nahverkehr hat.
Zur gesetzlichen Umsetzung und finanziellen Förderung fordern wir den Gesetzgeber auf, folgende bestehende Rechtsgrundlagen zwingend anzuwenden und auszubauen:
1. Gesetzlicher Wortlaut zur Gleichbehandlung und Barrierefreiheit:
Die Aufstufung von TaktBus- zu PlusBus-Linien und der barrierefreie Ausbau dürfen nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden. Sie sind rechtlich als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge zu definieren, gestützt auf:
§ 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): Dieses Bundesgesetz schreibt bereits vor, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen berücksichtigen muss, um eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Wir fordern, diesen Wortlaut im Sächsischen ÖPNV-Gesetz (SächsÖPNVG) so zu verschärfen, dass ein Linienbetrieb ohne stündliche Taktung und ohne barrierefreie Haltestellen eine unzulässige Diskriminierung darstellt.
2. Konkrete Förderquellen, die abgerufen und ausgeschöpft werden MÜSSEN:
Der Landkreis Leipzig und der Freistaat Sachsen können und müssen sich das Geld für diese Gleichbehandlungsoffensive aus folgenden, bereits existierenden Töpfen holen, was in der politischen Debatte bisher verschwiegen oder vernachlässigt wurde:
Landesförderung nach der Richtlinie ÖPNV (Freistaat Sachsen): Der Freistaat Sachsen zahlt bereits über das Landesprogramm spezifische Zuschüsse pro gefahrenem Kilometer für den PlusBus. Wir fordern eine gesetzliche Anpassung dieser Richtlinie, sodass die Förderquote für die Landkreise von derzeitigen Pauschalen auf eine 90 %-Absicherung der fahrplanbedingten Mehrkosten angehoben wird, wenn ein TaktBus aufgestuft wird.
Bundesmittel nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) – § 5 RegG: Der Bund stellt den Bundesländern jedes Jahr Milliarden Euro an sogenannten Regionalisierungsmitteln für den Nahverkehr zur Verfügung. Der Sächsische Landtag muss gesetzlich festlegen, dass ein fester, prozentualer Mindestanteil dieser Bundesmilliarden direkt und zweckgebunden an die Landkreise (wie den Landkreis Leipzig) für die Taktverdichtung im ländlichen Raum weitergeleitet wird.
Förderung des barrierefreien Umbaus nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG / GVFG): Für den barrierefreien Umbau der Haltestellen (Buskapsteine, taktile Platten) stellt der Bund über das GVFG und das Land Sachsen über Landesmittel Fördergelder bereit, die oft bis zu 75 % bis 90 % der reinen Baukosten abdecken. Wir fordern eine gesetzliche Verpflichtung für den Landkreis, ein lückenloses Kataster zu erstellen, um diese bereitstehenden Millionen-Fördergelder proaktiv und vollständig für jede betroffene Linie abzurufen.