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Ziel der Petition:
Der Sächsische Landtag möge im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/28 und der Überarbeitung des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für den bundes- und landesweit geförderten Einsatz systemischer Zusatzkräfte zur emotionalen Begleitung (Modell „Kita-Ankerkraft“) in sächsischen Kindertagesstätten schaffen.
Begründung:
Die Ergebnisse der sächsischen Schuleingangsuntersuchungen zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von Förderbedarfen in der emotional-sozialen Entwicklung sowie bei der Sprachkompetenz von Kindern vor dem Schuleintritt. Gleichzeitig geraten die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten durch Fachkräftemangel, hohe Krankheitsstände und verdichtete Alltagsanforderungen an ihre Belastungsgrenzen.
Der drohende Stellenabbau durch sinkende Kinderzahlen muss als demografische Rendite genutzt werden, um die Betreuungsqualität nachhaltig zu sichern, statt wertvolle Fachkräfte zu verlieren oder bewährte Kita-Standorte zu schließen.
Das Fachkonzept „Kita-Ankerkraft“ bietet hierfür einen konkreten, praxistauglichen Lösungsansatz:
1. Gezielte Entlastung im Alltag: Eine poolbasierte Zusatzkraft (15–20 Std./Woche) fängt emotionale Krisen, Trennungsschmerz und Überreizung auf, ohne das Stammteam im Gruppendienst zu binden.
2. Gesundheits- & Burnout-Prävention: Die Stabilisierung des Alltags senkt Fehlzeiten und Krankheitsstände unter den Erzieherinnen und Erziehern spürbar.
3. Chancengleichheit & Prävention: Kinder erhalten frühzeitig die notwendige Co-Regulation, um Entwicklungs- und Sprachdefizite abzubauen, bevor sie die Schule erreichen.
Wir fordern den Sächsischen Landtag auf, die Mittel aus dem Kita-Qualitätsgesetz ab 2027 zielgerichtet für solche Entlastungskonzepte bereitzustellen und den Erhalt einer flächendeckenden, wohnortnahen Kita-Infrastruktur sicherzustellen.