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Urheber der Grafik: Thomas Schlorke

Prüfung der Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten mit Mitgliedschaft in der AfD

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Gesetzgebung und Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren des Landtages,
ich reiche hiermit die folgende Petition ein:

1. Anliegen der Petition
Der Landtag möge die Landesregierung und die zuständigen obersten Dienstbehörden anweisen,
sämtliche Beamtinnen und Beamten, die Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD) sind,
einer Prüfung ihrer Verfassungstreue nach den Maßgaben des § 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und der einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften zu unterziehen.

Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass alle im öffentlichen Dienst tätigen Personen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) aktiv bejahen und wahren, wie es ihre verfassungsrechtliche Treuepflicht verlangt.

2. Begründung
a) Rechtliche Grundlage
Nach § 33 Abs. 1 und 2 BeamtStG sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.
Die Treuepflicht gegenüber der Verfassung ist eine Kernpflicht des Beamtenverhältnisses (Art. 33 Abs. 5 GG).
Eine Missachtung oder ein begründeter Zweifel an dieser Treuepflicht kann dienstrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entlassung rechtfertigen (§ 77 BeamtStG).

b) Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung
Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz – darunter die der Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg – haben die jeweiligen AfD-Landesverbände inzwischen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Mai 2025 die AfD-Bundespartei als „gesichert rechtsextremistisch“ bewertet.
Damit steht fest, dass diese Partei nachweislich Ziele verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Diese Bewertung geht über eine bloße Beobachtung („Verdachtsfall“) hinaus – sie bedeutet, dass die Partei erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

c) Bedeutung für das Beamtenrecht
Die Mitgliedschaft eines Beamten in einer Organisation, die als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft ist, begründet regelmäßig Zweifel an der Verfassungstreue.
Dies wurde bereits in mehreren dienstrechtlichen Verfahren und Gerichtsurteilen bestätigt (u. a. BVerwG, Urteil v. 30.11.2022 – 2 C 16.21; BVerfGE 39, 334).
Die bloße Parteimitgliedschaft mag verfassungsrechtlich geschützt sein (Art. 21 GG), sie tritt jedoch hinter die beamtenrechtliche Treuepflicht zurück, wenn die Partei selbst die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt.
In diesem Fall steht das öffentliche Interesse an einem verfassungstreuen Staatsdienst über der individuellen politischen Loyalität.

d) Notwendigkeit staatlichen Handelns
Beamtinnen und Beamte repräsentieren den Staat.
Wer in diesem Dienst steht, muss die Grundwerte des Grundgesetzes – Demokratie, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit – aktiv bejahen.
Eine Mitgliedschaft in einer nachweislich rechtsextremistischen Partei ist mit diesem Selbstverständnis nicht vereinbar, zumindest aber prüfpflichtig.
Die derzeitige Praxis, solche Mitgliedschaften nur im Einzelfall und auf Hinweis zu prüfen, genügt dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag nicht mehr.
Angesichts der verfestigten rechtsextremen Strukturen in Teilen der AfD ist eine systematische und dienstrechtlich einheitliche Überprüfung geboten.

3. Ziel der Petition
Der Landtag möge daher beschließen,
dass die Landesregierung und ihre Dienstherren:
1. verpflichtend prüfen, ob Beamtinnen und Beamte des Landes Mitglied der AfD sind,
2. im Falle einer Mitgliedschaft eine Verfassungstreueprüfung nach § 33 BeamtStG durchführen,
3. die Ergebnisse der Überprüfungen dem Landtag in geeigneter Form berichten,
4. und künftig bei Ernennungen in den Landesdienst die Mitgliedschaft in Parteien mit gesichert verfassungsfeindlicher Ausrichtung als Prüfkriterium heranziehen.

4. Zielrichtung und Bedeutung
Diese Petition dient nicht der parteipolitischen Auseinandersetzung, sondern der Stärkung des Vertrauens in die Integrität des öffentlichen Dienstes.
In Zeiten zunehmender extremistischer Tendenzen ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Staat und seine Institutionen eindeutig auf dem Boden der Verfassung stehen und von Personen getragen werden, die dieses Fundament aktiv verteidigen.

Details

Veröffentlichungsdatum
15.04.2026
Petent/in
Oliver Gutheil
Status
in Mitzeichnung
21
Tage
8 Mitzeichner, noch 2.492 bis
Quorum
Mitzeichnungen
Es haben insgesamt 8 Personen in dieser Petition mitgezeichnet und davon 7 Personen anonym.
  • 1. Annett Preißler, Sayda