Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit dieser Petition an den Sächsischen Landtag mit der Bitte um parlamentarische Prüfung der derzeitigen Rückforderungspraxis im Zusammenhang mit den im Frühjahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen.
Im Frühjahr 2020 wurden zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bundesweit Soforthilfen bereitgestellt. Ziel dieser Programme war es, in einer außergewöhnlichen Krisensituation schnelle und unbürokratische Hilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz zu leisten.
Viele Selbstständige und kleine Unternehmen beantragten diese Hilfen in einer Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheit. Die Programme wurden öffentlich als schnelle Unterstützung zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kommuniziert. Viele Antragsteller vertrauten darauf, dass diese Hilfen dazu dienen sollten, die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen abzufedern.
In den vergangenen Jahren wurden jedoch auch im Freistaat Sachsen Rückforderungsverfahren eingeleitet, die über die Sächsische Aufbaubank (SAB) durchgeführt werden. Diese Rückforderungen erfolgen teilweise mehrere Jahre nach Auszahlung der Mittel und beruhen auf nachträglichen Prüfungen und Berechnungsmethoden.
Für viele Betroffene führt diese Entwicklung zu erheblicher Verunsicherung. Zahlreiche Selbstständige und kleine Unternehmen sehen sich mit Rückforderungen konfrontiert, obwohl die Hilfen seinerzeit zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz eingesetzt wurden.
Vor diesem Hintergrund wird der Sächsische Landtag gebeten zu prüfen,
ob die derzeitige Rückforderungspraxis mit der ursprünglichen Zielsetzung der Corona-Soforthilfen vereinbar ist,
ob der Vertrauensschutz der damaligen Antragsteller ausreichend berücksichtigt wird,
und ob eine politische oder gesetzliche Klarstellung zur Behandlung der Corona-Soforthilfen sinnvoll wäre.
Die Corona-Pandemie stellte eine außergewöhnliche historische Ausnahmesituation dar. Viele Selbstständige und kleine Unternehmen befanden sich damals in einer existenziellen Notlage. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob eine nachträgliche umfassende Rückforderung mehrere Jahre nach Auszahlung der Hilfen dem ursprünglichen Zweck dieser Unterstützungsmaßnahmen entspricht.
Ziel dieser Petition ist eine transparente und rechtssichere Lösung, die sowohl die Interessen des Staates als auch die berechtigten Erwartungen der damaligen Antragsteller berücksichtigt.
Ich bitte den Sächsischen Landtag daher um parlamentarische Befassung mit dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Ursula Röder
Bautzen, den 10.03.2026