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Die sächsischen Krankenhäuser befinden sich in einer Krise: fehlende Investitionsmittel, steigende Betriebskosten und Insolvenzen bedrohen die wohnortnahe Gesundheitsversorgung. Dreiviertel der Kliniken schreiben rote Zahlen, Notlagensituationen sind keine Ausnahme mehr. Ich fordere den Landtag und die Staatsregierung auf, die jährlichen Investitionsmittel für Krankenhäuser von bisher 140 Millionen auf mindestens 200 Millionen Euro zu erhöhen und sie an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen. Es braucht eine inflationsbereinigte Finanzierung und Sofortprogramme, damit keine weiteren Kliniken schließen müssen und das medizinische Personal angemessen vergütet wird. Patientensicherheit und Versorgung dürfen nicht länger einer verfehlten Finanzpolitik zum Opfer fallen.
1. Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
2. Die Petition wird den Fraktionen zur Kenntnis übersandt.
Mit Petition vom 18. August 2025 wandte sich der Petent an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags und stellte fest, dass sich die sächsischen Krankenhäuser in einer Krise befänden. Fehlende Investitionsmittel, steigende Betriebskosten und Insolvenzen würden die wohnortnahe Gesundheitsversorgung bedrohen. Dreiviertel der Kliniken würden rote Zahlen schreiben, Notlagensituationen seien keine Ausnahme mehr.
Er forderte den Sächsischen Landtag und die Staatsregierung auf, die jährlichen Investitionsmittel für Krankenhäuser von bisher 140 Millionen Euro auf mindestens 200 Millionen Euro zu erhöhen und sie an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen. Es würde eine inflationsbereinigte Finanzierung und Sofortprogramme brauchen, damit keine weiteren Kliniken schließen müssten und das medizinische Personal angemessen vergütet werden würde. Patientensicherheit und Versorgung dürften nicht länger einer verfehlten Finanzpolitik zum Opfer fallen.
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland befindet sich, eingeleitet durch die Krankenhausreform des Bundes und den dazu bereits ergangenen Gesetzen und Verordnungen, in einem vielschichtigen Transformationsprozess.
Beim Aufspüren der Ursachen, warum sich Krankenhäuser in Sachsen möglicherweise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sind verschiedene Perspektiven als auch Ansätze zu betrachten. So ist grundlegend zu beachten, dass in Deutschland das sogenannte duale Prinzip der Krankenhausfinanzierung gilt. So ist die Finanzierung der Investitionskosten Aufgabe der Bundesländer, die kostendeckende Finanzierung der laufenden Betriebskosten jedoch Kassenaufgabe.
Zudem sind notwendige Veränderungen auch infolge demographischer Entwicklungen im Bundesland, wirtschaftlicher Begleitumstände, Ambulantisierung bisheriger stationärer Leistungen, Vorhandensein personeller Ressourcen usw. beeinflusst.
Inwiefern sich die sächsischen Krankenhäuser tatsächlich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, kann der Sächsische Landtag nicht beurteilen. Krankenhäuser sind selbständig wirtschaftende Unternehmen, deren Betriebs- und Geschäftsdaten hier nicht bekannt sind.
Die Forderung zur Erhöhung der im sächsischen Haushaltsplan veranschlagten Investitionsmittel ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die von den Krankenhäusern angemeldeten Bedarfe übersteigen seit jeher die zur Verfügung stehenden Haushaltmittel.
Das Kabinett als auch der Haushaltgesetzgeber (Sächsischer Landtag) haben bereits im Haushaltaufstellungsverfahren 2025/2026 große Differenzen zwischen den fachlichen Bedarfen und den gegebenen finanziellen Möglichkeiten des Freistaates festgestellt, weshalb eine Prioritätensetzung erfolgen musste. Mit dem beschlos-senen Haushalt wurden, soweit wie möglich, die bestehenden Strukturen und Verpflichtungen des Freistaates abgesichert. Die Prioritätensetzung bei beschränkten finanziellen Möglichkeiten des Freistaates obliegt in allererster Linie dem Haus-haltsgesetzgeber.
Bei der Investfinanzierung für die Krankenhäuser mit insgesamt 140 Millionen Euro im Jahr konnte der Status Quo gehalten werden. Es wird angestrebt, alle möglichen weiteren Fördertöpfe der Europäischen Union und des Bundes, wo fachlich und finanziell möglich, zu nutzen, um den Investitionsbedarfen der Krankenhäuser dar-über hinaus gerecht zu werden.
1. Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
2. Die Petition wird den Fraktionen zur Kenntnis übersandt.