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Unsere Rechte müssen bleiben
Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben wenig Geld.
Bund und Länder wollen deshalb neue Regeln für das Geld machen.
Das nennt man: Zukunftspakt.
Wir haben Angst:
Die Menschen mit Behinderung bekommen dann weniger Unterstützung.
Das darf nicht passieren.
Menschen mit Behinderung haben Rechte.
Diese Rechte stehen im Gesetz.
Diese Rechte sind wichtig für ein selbstbestimmtes Leben.
Das fordern wir vom Freistaat Sachsen:
Wir bitten den Petitions-Ausschuss:
Sagen Sie der Staats-Regierung: Sie muss sich für Menschen mit Behinderung einsetzen.
Hier sind unsere Forderungen:
• Rechte schützen: Sagen Sie im Bundesrat „Nein“ zu Gesetzen, die unsere Rechte einschränken oder die Leistungen kürzen.
• Hilfe bleibt individuell: Jeder Mensch mit Behinderung braucht andere Hilfe. Diese Hilfe muss genau für diese Person sein. Zum Beispiel bei der Schul-Begleitung oder beim Wohnen.
• Wunsch-Recht behalten: Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden: Welche Hilfe will ich? Wo will ich leben?
• Pooling ist freiwillig: „Pooling“ bedeutet: Mehrere Menschen mit Behinderung teilen sich eine Hilfe. Das darf nur passieren, wenn die Menschen das freiwillig wollen.
• Gute Finanzierung überall: Inklusion muss immer bezahlt werden. Auch auf dem Land.
• Mitbestimmung: Wenn es um Entscheidungen für uns geht, müssen wir gefragt werden. Das muss verbindlich sein.
• Kein Sparen bei Menschenrechten: Die Finanzierung der Eingliederungs-Hilfe darf nicht dazu führen, dass unsere Rechte kleiner werden.
Unsere Forderung zur Finanzierung
Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 beschlossen, die Kommunen finanziell zu entlasten. Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben dazu in einer Protokollerklärung betont: Die finanzielle Entlastung der Kommunen darf niemals dazu führen, dass die fachlichen Standards oder die individuellen Rechtsansprüche bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen abgesenkt werden.
Wichtige Begriffe einfach erklärt:
• Eingliederungs-Hilfe: Das ist Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Damit sie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
• Barriere-Freiheit: Dinge oder Orte sind so gestaltet, dass alle Menschen sie ohne Hilfe benutzen können.
• Inklusion: Alle Menschen gehören dazu. Egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Alle können überall mitmachen.
• Teilhabe: Dabei sein können. Mitbestimmen können. Nicht ausgeschlossen werden.
• Petitions-Ausschuss: Das ist eine Gruppe von Abgeordneten im Landtag. Sie prüfen die Bitten von Bürgern und Bürgerinnen.
Menschenrechte, Selbstbestimmung und Teilhabe dürfen nicht von Haushaltslagen abhängig gemacht werden. Eine nachhaltige Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen darf nicht durch den Abbau von Teilhaberechten erfolgen.