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Urheber der Grafik: Thomas Schlorke

Versorgungslücke bei besonderer Wohnform für junge, schwerstbehinderte Erwachsene

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Soziales

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich mit folgender Petition an den Sächsischen Landtag:
Der Verein Zukunft Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung e.V. weist auf eine eklatante u. wachsende Versorgungslücke bei Wohnplätzen für junge Erwachsene mit schwersten u. komplexen Behinderungen nach dem Schulende hin. Diese Situation betrifft auch
Sachsen unmittelbar.


I. Es gibt zwei drängende Kernprobleme: Einen Wohnheimplatz überhaupt zu bekommen – u. ihn dauerhaft zu behalten.

– Junge Erwachsene mit schwersten Beeinträchtigungen (ab Pflegegrad IV/V), die eine 24-Stunden-Betreuung benötigen, finden nach der Schulzeit
kaum passende Wohnheimplätze.
– Wartelisten sind lang oder geschlossen, planbare Perspektiven fehlen.
– Das Wahlrecht auf die besondere Wohnform ist faktisch ausgehöhlt, weil Plätze nicht existieren.
– Konsequenz: Viele werden nach Schulende in die elterliche Häuslichkeit zurückgeführt.

Plätze sind nicht sicher
- Einen Wohnheimplatz zu haben bedeutet nicht, ihn auch behalten zu können. Einrichtungen kündigen Bewohnern mit besonders hohem
Betreuungsaufwand oder "herausforderndem Verhalten", weil Vergütungssätze die tatsächlichen Kosten nicht decken.
– Es gibt keinen verlässlichen Schutz vor Kündigung für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf.
– Nach einer Kündigung beginnt die gesamte Platzsuche von vorn – mit noch schlechteren Chancen.

II. Ursachen

Die Betreuung von Menschen mit schwersten Behinderungen erfordert spezialisiertes Fachpersonal. Der allgemeine Fachkräftemangel trifft diesen Bereich besonders hart – Träger können Plätze teilweise nicht belegen oder müssen Bewohner mit hohem Aufwand abweisen,
weil Personal fehlt.

Vergütungssätze decken vielfach nicht die tatsächlichen Kosten qualitativ hochwertiger Betreuung – insbesondere bei sehr hohem Pflegebedarf. Das erzeugt Druck, genau diese Menschen abzulehnen oder zu kündigen.

Politischer Gegenwind
Der Ausbau besonderer Wohnformen wird politisch nicht ausreichend unterstützt, teils aktiv verhindert – insbesondere für Komplexeinrichtungen. UN-BRK u. BTHG werden als Argument für den Abbau missbraucht. Wahlrecht bedeutet aber, dass niemand gezwungen
werden darf, nicht, dass die Wahl faktisch unmöglich gemacht werden darf.

III. Folgen für Betroffene und Familien

– Soziale Isolation, Rückentwicklung von Fähigkeiten, Verlust von Teilhabe u. Würde
– Unterbringung in ungeeigneten Einrichtungen oder weit weg von Familie u. sozialem Umfeld
– Permanente Unsicherheit: kein verlässlicher Platz, keine stabile Lebensperspektive
– Dauerhafte Totalbelastung der Eltern, häufig bis zur Aufgabe der Berufstätigkeit
– Keine Notfallversorgung bei Ausfall der Eltern, keine Zukunftsperspektive
– Selbst nach mühsam erkämpftem Wohnheimplatz keine Sicherheit – Kündigung möglich
– Eltern, die älter u. selbst pflegebedürftig werden, können die Versorgung irgendwann nicht mehr leisten
– Privatisierung staatlicher Verantwortung – im Widerspruch zu Grundgesetz, UN-BRK u. BTHG

IV. Unser Anliegen:
1. Task-Force: Einrichtung einer sächsischen Task-Force unter Beteiligung von Landesregierung, Leistungsträgern der Eingliederungshilfe,
Einrichtungsträgern u. Betroffenenvertretungen.
2. Bedarfserfassung: Transparente, koordinierte Erfassung des Bedarfs u. verfügbarer Plätze in Sachsen; frühzeitige Bedarfsermittlung bereits
während der Schulzeit.
3. Wohnortnahe Versorgung: Ziel: Erhalt familiärer Bindungen, keine faktische Zwangsrückführung in die Familie
4. Kündigungsschutz: verbindlicher Schutz vor Kündigung durch den Träger für Bewohner mit besonders hohem Unterstützungsbedarf.
5. Finanzierung: Adäquate Vergütung für hohe Pflege- und Betreuungsintensität;
Vergütungssysteme, die das Vorhalten von Plätzen auch für Schwerstbetroffene ermöglichen.
6. Fachpersonal: Ausbildungsinitiativen, Kampagnen zur Aufwertung des Berufsfelds, Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
7. Pragmatismus: Keine Überforderung der Träger durch zu starre Fachkraftquoten bei gleichzeitigem Personalmangel; aktive Einbindung der
Kommunen bei der Bereitstellung von Bauflächen.
8. Stopp des Abbaus besonderer Wohnformen u. Komplexeinrichtungen in Sachsen.
9. Bund-Länder-Koordination: Das Thema auf die TO der Arbeits- u. Sozialministerkonferenz (ASMK) setzen.

Die Problematik ist dem BT bekannt. Die Petition Nr. 165963 zur Versorgungslücke wurde vom Petitionsausschuss des BT an das BMAS zur Erwägung überwiesen. Unser Verein steht in direktem Austausch mit dem BMAS Die vorliegende Petition ergänzt diese Aktivitäten auf Landesebene.

Mit freundlichen Grüßen

Isabella Emmerling,
Mitglied des Vereins,
Mutter einer betroffenen jungen Erwachsenen
Radebeul, 5. Mai 2026

Details

Veröffentlichungsdatum
18.05.2026
Petent/in
Isabella Emmerling
Status
in Mitzeichnung
42
Tage
0 Mitzeichner, noch 2.500 bis
Quorum
Mitzeichnungen
Es haben insgesamt 0 Personen in dieser Petition mitgezeichnet und davon 0 Personen anonym.