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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte den Sächsischen Landtag zu prüfen, ob bei bergrechtlichen Vorhaben auf Grundlage alter Planfeststellungsbeschlüsse und Rahmenbetriebspläne aus den 1990er Jahren das heute geltende europäische und nationale Umweltrecht tatsächlich vollständig und unionsrechtskonform angewandt wird.
Anlass meiner Petition ist der Kiessandtagebau Röderau-Bobersen im Landkreis Meißen. Für dieses Vorhaben existiert ein bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1999 mit einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten. Die tatsächliche Umsetzung wesentlicher Teile des Vorhabens erfolgt jedoch erst heute beziehungsweise ist Gegenstand aktueller Genehmigungs- und Änderungsverfahren.
Seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Insbesondere sind zu nennen:
* die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union,
* die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Verschlechterungsverbot (Weser-Urteil),
* die Weiterentwicklung des Artenschutzrechts,
* die Weiterentwicklung des Naturschutzrechts,
* neue Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen,
* die Berücksichtigung von Klimawandel, Wasserhaushalt und Waldschutz.
Aus Sicht vieler Bürger entsteht der Eindruck, dass bei Altgenehmigungen häufig auf die Bestandskraft früherer Entscheidungen verwiesen wird, ohne dass nachvollziehbar dargelegt wird, wie die heutigen rechtlichen Anforderungen tatsächlich in die aktuellen Entscheidungen einbezogen werden.
Ich bitte den Petitionsausschuss daher insbesondere um Prüfung folgender Fragen:
1. Wie wird bei bergrechtlichen Vorhaben auf Grundlage alter Planfeststellungsbeschlüsse sichergestellt, dass heutiges europäisches Umweltrecht vollständig angewandt wird?
2. Wie wird insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie einschließlich des Verschlechterungsverbots bei heute stattfindenden Eingriffen berücksichtigt, wenn die ursprüngliche Genehmigung aus einer Zeit stammt, in der diese Vorgaben noch nicht galten?
3. Welche fachaufsichtlichen Kontrollen bestehen, um sicherzustellen, dass die zuständigen Bergbehörden die aktuelle europäische und nationale Rechtslage tatsächlich anwenden?
4. Ist gewährleistet, dass bei laufenden Genehmigungen, Planänderungen, Waldumwandlungen, Biotopausnahmen und Betriebsplanzulassungen nicht allein auf Altentscheidungen verwiesen wird, sondern eine eigenständige Prüfung nach heutigem Recht erfolgt?
5. Hält die Staatsregierung die bestehenden Verfahren für ausreichend, um die Anforderungen des europäischen Umweltrechts und die Rechte betroffener Bürger, Gemeinden und Umweltverbände wirksam zu gewährleisten?
Ich bitte den Petitionsausschuss um eine grundsätzliche Befassung mit dieser Fragestellung, da vergleichbare Konstellationen auch bei anderen Rohstoff- und Bergbauvorhaben in Sachsen auftreten können.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Länder
Zeithain